Schimmel Urteile

Bau-II Wertermittlung

Kein Vergütungsanspruch für Leistungen ohne Auftrag

Beim Haus-/Gebäudekauf muss das Wissen um Mängel dem Verkäufer nachgewiesen werden

Verwirkung der Mängelrechte

Betrugshandlung bei fehlerhafter Abdichtung

Haftung des Architekten beim Verschweigen von nicht wahrgenommenen Aufgaben, im Rahmen der Bauüberwachung, bei der Abnahme

Bauvertrag-Arglist: Haftung des AN für falsche Baustoffe

Schwarzarbeit

Privatgutachten

Pfusch bei Schwarzarbeit: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung

Schadenersatz bei Hauskauf: Anzahl der Mängel ist entscheidend

Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden

Kein Vergütungsanspruch für Leistungen ohne Auftrag

OLG Saarbrücken, Urteil v. 04.09.2003, 8 U 141/03-33

Unternehmen, die über den ursprünglichen Auftrag hinaus Arbeiten ohne ausdrückliche Auftragserweiterung ausführen, haben keinen Anspruch auf den entsprechenden Werklohn, auch dann nicht, wenn Angestellte des Bauherrn die vorgelegten Stundenlohnzettel gegenzeichnen.
Diese Gegenzeichnung ist weder als Beauftragung noch als nachträgliches Anerkenntnis eines entsprechenden Auftrags einzustufen. Die Forderung kann auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung hergeleitet werden. Bei einem eindeutig beschränkten Auftrag und erheblichen Mehrkosten durch die Durchführung weiterer Arbeiten kann ein mutmaßliches Einverständnis des Bauherrn nicht unterstellt werden. Der Unternehmer hätte sich vor Beginn der Arbeiten eine Auftragserweiterung durch den Bauherrn selbst bestätigen lassen müssen.




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