Falsche Medikamente - Patient muss nicht zahlen

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Falsche Medikamente - Patient muss nicht zahlen

Macht ein Arzt falsche Angaben über die Wirksamkeit einzelner Medikamente, muss der Patient die Behandlung nicht bezahlen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (OLG) hervor.
Der konkrete Fall: Der Betreiber einer Privatklinik hatte von der Witwe eines verstorbenen Krebspatienten ein Honorar von 33 000 Mark (16 900 Euro) für eine spezielle Therapie verlangt. Das OLG wies die Forderungen zurück, weil die Medikamente bei weitem nicht so wirksam war, wie es dem Kranken in Aussicht gestellt worden war. Der Patient starb kurze Zeit später an Leber- und Lungenkrebs. Da die angebotene Behandlung in diesem Fall kaum noch Aussicht auf Rettung versprach, hätte der Mann auf die außergewöhnlich teure Behandlung, die von den Kassen nicht erstattet wird, verzichtet, so die Einschätzung des Gerichtes.




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